Hundehaftpflichtversicherung

February 9th, 2009

HundehaftpflichtAls Tierhalter ist eine Hundehaftpflichtversicherung Ihre gesetzliche Haftpflicht.
Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die dem Risiko einer Tierhaltung zugrunde liegen.
Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von kleinen Haustieren (Katzen, Papageien, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Meerschweinchen usw.) ist in der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde muss eine separate Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das Hüten von fremden Hunden ist versichert, sofern es sich nur um einen Gefallen handelt und daher nur gelegentlich erfolgt. Sobald Sie eine Dauer von 4 Wochen überschritten, besteht kein Versicherungsschutz mehr. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt nicht nur bei Sachschäden, sondern auch bei Personenschäden.

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