Rechtsschutzversicherung

February 9th, 2009

RechtsschutzversicherungUm sein Recht juristisch durchzusetzen braucht man eine Rechtsschutzversicherung. Recht haben und Recht zu bekommen sind zwei ganz andere Sachen. Aus Angst vor hohen Prozesskosten verzichten Menschen oft auf ihr gutes Recht.
Die Rechtsschutzversicherung bezahlt im Streitfall Ihre Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Kläger oder Beklagter sind oder ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren, oder ob die Kosten in einem Vergleich geteilt werden. Der Versicherer übernimmt auch Gebühren für anwaltliche Beratung, wenn Sie sich mit dem Gegner ohne Prozess und friedlich einigen. Zusätzlich zahlt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, wie sie in manchen Bundesländern bei geringem Streitwert oder bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben sind.
Wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt? Sie muss nicht die Kosten für eine aussichtslose Klage übernehmen.

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