February 6th, 2009
Die Riester-Rente ist vom Staat gefördert. Sie ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge.
Zur Zeit gilt Folgendes: Wer im Jahr 2008 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar das Zweifache) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, wird die Riester-Kinderzulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-jährige erhalten zusätzliche eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.
Die Riester-Rente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv. In einer Arbeitslosigkeit gilt der so genannte Pfändungsschutz: Das angesparte Kapital wird in die Berechnungen zum Arbeitslosengeld II nicht mit einbezogen!
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