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Höchstsatz bei Geldstrafe auf 20.000 Euro täglich festsetzen
Gesetzentwurf: Bei Geldstrafen will die Bundesregierung den Höchstsatz pro Tag von 5.000 Euro auf 20.000 Euro anheben. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (16/11606) vorgelegt. Der bisherige Höchstsatz werde der „zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht“, heißt es zur Begründung. Die Obergrenze von einem Tagessatz von 5.000 Euro ist seit 1975 im Kern unverändert.
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