Die Fraktion der Linken will den Datenschutz für Beschäftigte stärken. In einem Antrag (16/11376) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nicht erst die Bespitzelungsaffäre beim Discounter Lidl zeige, dass Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz deutlich besser gegen die Verletzung ihres informationellen Selbstbestimmungsrechts geschützt werden müssen, schreibt die Fraktion. Das Fehlen gesetzlicher Vorgaben zum Schutz der Daten von Beschäftigten habe offensichtlich, so heißt es weiter, bei vielen Unternehmen die Ansicht entstehen lassen, alles zu dürfen, um ihre Beschäftigten zu überwachen. Nach den Vorstellungen der Abgeordneten müsse der Gesetzentwurf unter anderem regeln, dass die Erhebung, Speicherung, Veränderung sowie die Nutzung der Daten von Beschäftigten nur zulässig sei, wenn sie durch ein Gesetz erlaubt werde oder ein mit den Betroffenen geschlossener Vertrag dies erfordere. Personenbezogene Daten sollten nur erhoben, gespeichert und genutzt werden dürfen, wenn ein Datenschutzkonzept mit Festlegung der Zugriffsberechtigung und der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vorliegt, fordert die Linksfraktion. Der Gesetzentwurf solle darüber hinaus auch die Daten, die im Rahmen von Bewerbungsvorgängen entstehen, besser schützen. Unter anderem schlägt die Fraktion vor, dass Bewerber Schadenersatzansprüche geltend machen können, wenn sie auf eine unzulässige Frage (nach Schwangerschaften oder Mitgliedschaften in Parteien oder Religionsgemeinschaften) keine Auskunft geben und deshalb das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt.
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