Künftig soll die ortsnahe Vermittlungstätigkeit der Rechtsanwaltskammern durch die Einrichtung einer bundesweit tätigen, unabhängigen „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ bei der Bundesrechtsanwaltskammer ergänzt werden. Dies verbessere die Möglichkeit des Rechtssuchenden, bei Streit mit ihrem Rechtsanwalt eine Lösung ohne Anrufung der Gerichte erreichen zu können, so die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (16/11385). Ferner sollten sich künftig die verwaltungsrechtlichen Streitsachen nach der Bundesrechtsanwaltsordnung, dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und der Bundesnotarordnung nicht mehr nach dem Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern nach der Verwaltungsgerichtsordnung richten. Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit könne so weiter auf seinen „klassischen Anwendungsbereich der vorsorgenden Rechtspflege“ zurückgeführt werden.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass das Beschwerdeverfahren vor der Rechtsanwaltskammer mit der Einführung einer Unterrichtungspflicht gegenüber der Beschwerde führenden Person transparenter gestaltet werden solle. Die Vermittlungstätigkeit der Rechtsanwaltskammern solle dadurch gestärkt werden, dass einerseits auch die Schlichtungstätigkeit der Kammern klarstellend in die gesetzliche Regelung aufgenommen wird. Andererseits haben künftig Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei einem von der Kammer anberaumten Vermittlungstermin zu erscheinen. (Quelle: Bundestag)
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