Auf Deutschlands Straßen sind sie noch immer Exoten, dennoch wird ihnen eine große Zukunft prophezeit: Elektroautos sind das Segment am Automarkt, das künftig am stärksten wachsen dürfte. Deutsche und ausländische Hersteller konzentrieren sich zunehmend auf die Entwicklung dieser Fahrzeuge und investieren Milliardensummen. 2019 ist der Bestand laut einer Erhebung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) weltweit bereits auf rund 7,9 Millionen gestiegen – ein Plus von 2,3 Millionen im Vergleich zum Vorjahr. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr gut 110.000 E-Autos verkauft, ein Zuwachs von 55 Prozent. Elektroautos sind noch immer vergleichsweise teuer. Um ihre Verbreitung zu fördern, gibt es von Staat und Herstellern Prämien, die sich auf bis zu 9.000 Euro pro Fahrzeug summieren können.
Akku sollte mitversichert sein
Auch Elektroautos müssen versichert sein. Die Fachzeitschrift “Auto Bild” nahm insgesamt 18 Anbieter unter die Lupe, die E-Autos in ihrem Portfolio führen. Zur besten Versicherungsoption für die zukunftsträchtigen Fahrzeuge wurde der “Top Drive Tarif” der Itzehoer Versicherungen gekürt. Bewertet wurde unter anderem nach den Kriterien der Neuwertentschädigung, nach Tierbissfolgeschäden oder Kurzschlussschäden. Bei E-Autos nicht unwichtig: eine Versicherung von Ladestation und Kabel sowie die Entsorgung defekter Akkus nach einem Totalschaden. Bei Elektroautos sei es besonders wichtig, den Akku langfristig zu schützen, so die Experten der Fachzeitschrift. Im Tarif des Versicherers aus Schleswig-Holstein etwa ist die Akku-Mitversicherung enthalten.
E-Scooter sind versicherungspflichtig
Ein neues Segment in der E-Mobilität sind E-Scooter, seit Mitte 2019 dürfen sie in Deutschland unterwegs sein. “Sie gelten mit einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 6 und nicht mehr als 20 Stundenkilometern als Kraftfahrzeug und sind nicht über die private Haftpflichtversicherung versichert”, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. E-Scooter seien deshalb versicherungspflichtig, der Nachweis erfolge über eine Versicherungsplakette, die man mit Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalte. “Die Plakette muss an der Rückseite des E-Scooters angebracht werden. Neben der Kfz-Haftpflicht kann man zusätzlich eine Teilkasko abschließen”, so Johannssen. Im Übrigen müssten die E-Scooter verkehrssicher sein, betont der Versicherungsexperte. Deshalb benötigten sie zwingend eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt. (djd)
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